AGB der Lions TennisschulE
1) Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Lions Tennisschule geschlossenen Verträge.
Der Vertrag mit der Tennisschule kommt durch die Unterschrift der Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigten, zustande. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung seitens der Lions Tennisschule gültig.
Beim Zustandekommen eines Vertrages werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt und damit Grundlage des jeweiligen Vertrages.
2) Training
Unser Trainingsangebot umfasst grundsätzlich Gruppen-, Mannschafts-, sowie Einzeltraining.
Die Tennisschule teilt die Gruppen nach Spielstärke und Alter ein. Auf die Wünsche der Kunden werden wir Rücksicht nehmen, wobei für uns die sportliche Entwicklung aller Teilnehmer im Vordergrund steht.
Das Gruppentraining wird mit einer maximalen Gruppenstärke von sechs Teilnehmern gestaltet.
Die Trainereinteilung ist der Tennisschule vorbehalten. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es gestattet einen Trainerwechsel vorzunehmen. An gesetzlichen Feiertagen und in den Schulferien Sachsens findet kein Training statt.
3) Ausfall
Falls es zu einem Ausfall seitens der Tennisschule kommen sollte und das Training abgesagt wird, wird diese Trainingseinheit nachgeholt. Falls das Gruppentraining aus gesundheitlichen, terminlichen oder anderen Gründen seitens des Teilnehmers abgesagt wird, besteht kein Anspruch auf ein Nachholtraining, aber wir versuchen es zu ermöglichen, diese Einheit in einer anderen Gruppe nachzuholen.
4) Zahlungsmodalitäten
Die Preise der Lions Tennisschule basieren auf einer Mischkalkulation, sodass ganzjährlich die gleichen Monatsbeiträge anfallen. Die Beitragszahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Der Beitrag ist zum 1. des jeweiligen Monats fällig.
Bei Einzelstunden und Zehnerkarten wird der gesamte Betrag vor Beginn der ersten Stunde fällig.
Der Monatsbeitrag richtet sich nach dem Alter des Sportlers. Überschreitet dieser ein Alter, welches zur nächsten Preiskategorie gehört, so ändert sich der Preis ohne Vorankündigung bis auf Weiteres. Die Lions Tennisschule ist demnach freigestellt die Summe des SEPA-Lastschriftmandats eigenständig zu ändern und diese monatlich fortlaufend einzuziehen.
5) Aufsicht bei Minderjährigen
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Wir übernehmen vor Beginn und nach Beendigung des Trainings keine Aufsichtspflicht.
Die Kinder müssen von ihren Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass sie den Trainingsbereich während des Trainings nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des/des Trainers/in Folge leisten müssen. Bei Verlassen des Trainingbereichs, wird keine Haftung übernommen.
6) Ausschluss vom Training
Die Tennisschule behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnungen den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören.
Eltern erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich verbleibt, bis es abgeholt wird. Im Falle eines Trainingsausschlusses aus oben genannten Gründen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen Trainingsentgeltes.
7) Publizierung im Internet/Zeitung/Präsentationsmaterial
Mit der Teilnahme am Tennistraining stimmt der Teilnehmer, bzw. dessen Erziehungsberechtigte zu, von ihm gemachte Fotos auf der Homepage, bzw. in Flyern/Plakaten oder in der Zeitung veröffentlicht werden dürfen.
Ist jemand nicht damit einverstanden, muss er dies bei Anmeldung mitteilen.
8) Kündigung
Der Trainingsvertrag kann nur zum Ende der Wintersaison (31.03.) oder der Sommersaison (30.09.) gekündigt werden. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende der aktuellen Saison schriftlich erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte schriftliche Kündigung, verlängert sich der Vertrag zu gleichen Konditionen jeweils um eine weitere Saison. Für den Fall einer Beitragserhöhung steht dem Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in welchem der alte Beitrag letztmalig fällig wird, zu.
9) Zehnerkarten
Ausgehändigte und bezahlte Zehnerkarten müssen innerhalb von 24 Monaten abgespielt werden. Nach dieser Frist verliert die Zehnerkarte ihre Gültigkeit. Der Kaufpreis/Restsaldo wird dabei nicht zurückerstattet.
10) Haftung
Für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr und sein eigenes Risiko. Die Teilnahme am Tennistraining erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tennistrainer übernehmen keinerlei persönliche Haftung bei Sach-und Körperschäden, es sei denn, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor.
11) Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingsvertrages sind wir verpflichtet, Ihre Daten im Rahmen der steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Fristen aufzubewahren. Danach werden die Daten gelöscht.
Wir verwenden, die von uns gesammelten Informationen nur unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes.
12) Mängelrügen und Gewährleistung
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Trainerleistung sind nach spätestens 48 Stunden schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Eventuelle Mängelrügen sind danach ausgeschlossen.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Stand Januar 2025